Bauvorhaben entsprechend der Baubewilligung einschliesslich Projektänderungsbewilligungen ausgeführt worden sei. Anlässlich einer Baukontrolle am 3. März 2017 stellte die Gemeinde Abweichungen von den Bewilligungen fest. Insbesondere war im Dachgeschoss eine Küche eingebaut worden und auch im Erdgeschoss waren Anschlüsse für eine Küche vorhanden. Am 7. März 2017 verfügte die Gemeinde die Baueinstellung. Am 21. Juni 2017 ordnete sie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands (Entfernen der Küche im Dachgeschoss sowie Plombieren der bestehenden Anschlüsse im Erdgeschoss) bis spätestens am 30. September 2017 an.