"Die Gästeräume im Erdgeschoss sowie das Obergeschoss und das Dachgeschoss dürfen nicht zu einer eigenständigen Wohnung ausgebaut werden. Andernfalls muss ein neues Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden." 3. Mit Einreichung des Formulars "Selbstdeklaration Baukontrolle 2" vom 26. Januar 2017 erklärten die Beschwerdeführenden, vertreten durch den Projektverfasser, dass das RA Nr. 110/2017/116 3