Am 20. Juli 2016 erteilte sie die Bewilligung für eine weitere nachträgliche Projektänderung. Diese umfasste die Erstellung eines nicht bewohnbaren Hohlraumes im 1. UG, den Einbau der Wärmepumpe in diesem (statt am ursprünglich vorgesehenen Ort), das Weglassen der Brüstungen bei den Fenstern in der Front, das Erstellen eines hangseitigen Blockwurfs im Dachgeschoss sowie das Erstellen eines Fusswegs mit Treppe an der Südostfassade. In der Bewilligung wurde als Auflage verfügt: "Die Gästeräume im Erdgeschoss sowie das Obergeschoss und das Dachgeschoss dürfen nicht zu einer eigenständigen Wohnung ausgebaut werden.