2. Mit Gesamtbauentscheid vom 3. August 2012 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental den Beschwerdeführenden den Neubau eines Wohnhauses auf der erwähnten Parzelle. Die Bewilligung wurde u.a. an folgende Auflage geknüpft: "Im ganzen Wohnhaus darf nebst der Küche im OG keine zweite Kücheneinrichtung oder Kochgelegenheit (wie Kochherd, Backofen, Geschirrspüler, Waschbecken u. dgl.) installiert werden. (Aufgrund Vorbehalt Gemeinde i.S. Baulandverkauf im Jahr 2009)."