Daher beschränken sich die mit starken Immissionen verbundenen Arbeiten höchstens auf einige Stunden pro Woche. Die Tätigkeiten sollen zudem innerhalb der Werkstatt durchgeführt werden, so dass die Immissionen bereits dadurch etwas reduziert sind. Die Liegenschaft des Beschwerdeführers liegt schliesslich ca. 9 m von der Emissionsquelle entfernt. Auch diese Distanz reduziert die Immissionen. All diese Faktoren führen dazu, dass der Fachstelle, die die mit den Immissionen verbundene Störung unter Berücksichtigung dieser Umstände insgesamt als höchstens geringfügig betrachtet, beizupflichten ist.