Dies wirke sich positiv auf das Gesamtimmissionsniveau aus, so dass die Planungswerte bei Anwendung der Beurteilungsmethodik Industrie- und Gewerbelärm deutlich eingehalten seien. Die Fachstelle kommt zum Schluss, die freizeitmässig betriebene Werkstatt führe höchstens zu geringfügigen Störungen und es seien keine Massnahmen oder Auflagen zur Lärmminderung notwendig.