Die Fachstelle hat ausgeführt, beispielsweise sei die Benutzung des Winkelschleifers oder des Pressluftkompressors lärmintensiv. Die Lärmimmissionen könnten jedoch etwas reduziert werden, wenn die Werktätigkeiten im Innern der Garage resp. der Werkstätte durchgeführt würden. Gemäss ihrer Beurteilung seien keine Anhaltspunkte vorhanden, dass die Nutzung der Werkstatt den Rahmen einer Freizeitbeschäftigung übersteige. Dies wirke sich positiv auf das Gesamtimmissionsniveau aus, so dass die Planungswerte bei Anwendung der Beurteilungsmethodik Industrie- und Gewerbelärm deutlich eingehalten seien.