17 des kommunalen Ortspolizeigesetzes20 ist bei Haus-, Garten- und Bastelarbeiten inner- und ausserhalb von Gebäuden auf Mitbewohner und Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Mit starker Lärm-, Geruchs-, Staub- oder Rauchentwicklung verbundene Arbeiten sind nur werktags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 20.00 Uhr, an Samstagen nur bis 19.00 Uhr gestattet.