Parkplatz Nr. 2 ist bereits im bewilligten Plan vom 18. Juni 2001 eingezeichnet. Dementsprechend ist klar, dass dieser Parkplatz bereits rechtskräftig bewilligt und nicht Gegenstand des vorliegenden Baugesuches ist. Auch aus dem Baugesuch geht hervor, dass die Baugesuchsteller nur für drei zusätzliche Parkplätze die Bewilligung beantragen. Der bestehende Unterstand neben der Garage ist nicht Gegenstand des zu beurteilenden Baugesuches. Ob dieser vom Bauinspektorat abgenommen worden ist oder nicht und wie er im Detail ausgestaltet ist, hat keinen Einfluss auf die Frage der Rechtmässigkeit der zu bewilligenden Parkplätze und die Umnutzung der ehemaligen Garage.