c) Dem Situationsplan sind die Grundstücknummern zu entnehmen. Auch die Bauherrschaft ist aufgeführt. Zudem sind die vier sich auf dem Grundstück befindenden Parkplätze sowie die Fläche, welche mit Verbundsteinen belegt ist, eingezeichnet. Allerdings ist der an die ehemalige Garage angebaute Unterstand nicht ersichtlich. Bei den Parkplätzen ist zudem nicht zwischen bereits bewilligten und noch zu bewilligenden Parkplätzen differenziert.