1. Die Stadt Thun forderte die Beschwerdegegnerschaft am 4. November 2016 auf, für die auf ihrem Grundstück ohne Baubewilligung errichteten Parkplätze ein nachträgliches Baugesuch einzureichen, resp. dazu Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 29. Dezember 2016 reichte die Beschwerdegegnerschaft bei der Stadt Thun ein nachträgliches Baugesuch ein für die Umnutzung der als Garage bewilligten Nebenbaute in eine nicht RA Nr. 110/2017/114 2