Mit Verfügung vom 15. September 2017 sistierte das Regierungsstatthalteramt Thun das neue Baubewilligungsverfahren (bbew 119/2017). 4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftwechsel durch und holte die Vorakten ein. In seiner Stellungnahme vom 2. Oktober 2017 beantragt das Regierungsstatthalteramt, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Andernfalls sei auch den Einsprechern F.________ und G.________ das rechtliche Gehör zu gewähren. Eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen. Mit Schreiben vom 12. Oktober 2017 verzichtete der H.______