Das Regierungsstatthalteramt schrieb das ursprüngliche Baugesuch (bbew 76/2017) vom Geschäftsverzeichnis ab und erfasste die im Beschwerdeverfahren eingereichte Projektänderung als neues Baugesuch in einem neuen Baubewilligungsverfahren (bbew 119/2017). Weiter wies das Regierungsstatthalteramt die Beschwerdeführerin an, die bisher aufgelaufenen Kosten von Fr. 12'204.40 bis am 30. September 2017 zu bezahlen.