1. Die Beschwerdeführerin reichte am 8. Mai 2015 bei der Gemeinde Oberhofen am Thunersee ein Baugesuch ein für den Abbruch einer erhaltenswerten Scheune (K-Objekt) sowie den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle auf den Parzellen Oberhofen am Thunersee Grundbuchblatt Nrn. C.________, D.________ und E.________. Die Parzelle liegt in der Mischzone M2. Mit Entscheid vom 1. Juni 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun den Bauabschlag. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 11. Juni 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Während des Beschwerdeverfahrens reichte sie eine Projektänderung ein.