Die Beschwerdeführenden führen dagegen Beschwerde und erheben gleichzeitig eine Rechtsverweigerungsbeschwerde. Sie führen dazu aus, die Gemeinde Sigriswil weigere sich, "die durch gerichtliche Gutachten in ihrem enormen Ausmass bestätigte Einwässerung" zu beseitigen.7 In Rechtsbegehren Ziffer 7 verlangen die Beschwerdeführenden sodann, die Gemeinde sei für die weitere Beurteilung anzuweisen, das Dach-, Terrassen- und Sickerwasser (=das umgeleitete Hangwasser) unten mit einer Sickerleitung wieder aufzufangen und in die bestehende Meteorleitung einzuführen, eventuell die Beschwerdeführerenden zu ermächtigen, die Arbeiten zur