3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte mit dem Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Thun ein Meinungsaustauschverfahren durch. Nachdem sich die Behörden einig waren über die Zuständigkeit des Regierungsstatthalteramts des Verwaltungskreises Thun, teilte das Rechtsamt den Parteien mit, dass es beabsichtigt, das Verfahren formlos an den Regierungsstatthalter zu überweisen und gewährte dazu das rechtliche Gehör. Die Beschwerdeführenden verlangten daraufhin die Beurteilung der Sache durch die BVE. Die Gemeinde und die Beschwerdegegner liessen sich dazu nicht vernehmen.