"1. Die Wiederherstellungsverfügung der Einwohnergemeinde vom 20. Dezember 2016 sei aufzuheben. 2. Dem Einbau eines zweiten Sickerschachtes auf der Ostseite sei die Bewilligung zu verweigern. 3. Das "Unterhalten" der beiden schadenstiftenden Wasser-Umleitungsschächte zwecks der Weiterführung der Einwässerung der unterliegenden Liegenschaften sei zu verweigern. 4. Es sei darauf zu verzichten, die beiden Sickerschächte mit ausreichend dimensionierten Schlammsammlern zu versehen.