"1. Der Einbau eines zweiten Sickerschachtes auf der Ostseite wird bewilligt. 2. Das Baugesuch vom 10.02.2014 wird abgewiesen, soweit mehr oder anderes verlangt wird. 3. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft der Parzelle Nr. O.________ wird aufgefordert, bis zum 30. April 2017 die beiden Sickerschächte mit ausreichend dimensionierten Schlammsammlern zu versehen, welche durch die Bauabteilung Sigriswil abzunehmen und anschliessend durch die Stockwerkeigentümergemeinschaft zu unterhalten sind. 4. Widerhandlungen gegen diese Verfügung sind strafbar nach Art.