Mit Schreiben vom 17. November 2016 informierte die Gemeinde die Eigentümergemeinschaft der Beschwerdegegner, dass die Schlammsammler vor den Sickerschächten noch immer nicht erstellt seien. Diese Schächte seien zwingend zu erstellen und durch die Gemeinde abzunehmen. Die Gemeinde gewährte den Beschwerdegegnern dazu das rechtliche Gehör mit einer Frist bis am 2. Dezember 2016. Die Gemeinde verfügte am 20. Dezember 2016: