forderte die Gemeinde Sigriswil die Beschwerdegegner mit Schreiben vom 17. September 2013 auf, ein allfälliges Gesuch für eine nachträgliche Gewässerschutzbewilligung bis Ende Oktober 2013 einzureichen. Die Beschwerdegegner reichten am 10. Februar 2014 eine nachträgliche Gewässerschutzbewilligung für das unveränderte Betreiben der bestehenden Versickerungsanlage ein. Dabei verwendeten sie das Baugesuchsformular. Mit Schreiben vom 17. November 2016 informierte die Gemeinde die Eigentümergemeinschaft der Beschwerdegegner, dass die Schlammsammler vor den Sickerschächten noch immer nicht erstellt seien.