Auf dem Westast, der die Hauszugänge zu den Gebäuden A, C, F, I und J erschliesst sowie als Fussgänger- und Veloweg dient, ist eine Beleuchtung zu installieren, die dem Zusammentreffen der verschiedenen Benützerkategorien genügend Rechnung trägt. Im Übrigen wird der Entscheid bestätigt und die Beschwerden abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.