c) Zunächst ist festzuhalten, dass gemäss Umgebungsplan nicht nur zwei, sondern drei Kinderspielplätze geplant sind; diese befinden sich zwischen den Gebäuden A und C, F und I sowie nördlich des Gebäudes L. Zwischen den Gebäuden J und K ist zudem eine Spielfläche vorgesehen. Nordwestlich des Gebäudes I sowie zwischen den Gebäuden B und E sind schliesslich zwei Aufenthaltsbereiche beabsichtigt. Es trifft zwar zu, dass sich die Kinderspielplätze wie auch die Spielfläche und die beiden Aufenthaltsbereiche jeweils in den Randbereichen der Bauparzelle befinden. Ebenfalls richtig ist, dass der nördlich vom Gebäude L gelegene Kinderspielplatz vom Rest der geplanten Überbauung abgeschirmt ist.