das insbesondere Teil des kantonalen Naturschutzgebiets «Aarelandschaft Thun – Bern» und im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgenommen ist. Unter diesen Umständen ist es nicht zu beanstanden, dass das auf den Dächern und der Hauszufahrt bzw. den Parkplätzen anfallende Meteorwasser zusammen mit dem über die (Not-)Überläufe des Teichs abfliessende Wasser in die Mischkanalisation eingeleitet werden soll.