Es nimmt vielmehr Rücksicht auf diese und passt sich in die Umgebung ein. Dementsprechend ist es auch nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz zum Schluss gelangt ist, das Bauvorhaben führe zu einer guten Gesamtwirkung mit seiner Umgebung. Vielmehr muss auch eine moderne Architektur möglich sein. Folglich ist das Ergebnis der Vorinstanz rechtlich haltbar.