Bauten hinsichtlich ihrer Ausrichtung bzw. Stellung sehr wohl nach der baulichen Umgebung und dies sowohl ausserhalb als auch innerhalb der Bauparzelle. Von einer willkürlichen (scheinbar «gewürfelten») Anordnung der umstrittenen Bauten ohne Bezug zur Umgebung kann jedenfalls nicht gesprochen werden. Dort wo eine augenfällige Abweichung von der Umgebung besteht, ist sie nachvollziehbar. Nach dem Gesagten wirkt sich das umstrittene Bauvorhaben nicht störend auf die bestehende Überbauung und Landschaft aus. Es nimmt vielmehr Rücksicht auf diese und passt sich in die Umgebung ein.