Aufgrund des Umstands, wonach sich das Baugrundstück überwiegend hinter einer bestehenden Häuserreihe befindet, ist es von den umliegenden Strassen sodann nur sehr eingeschränkt einsehbar. Nur gegenüber dem nördlich gelegenen Grüngürtel liegt es offen. Inwiefern das Bauvorhaben von dort aufgrund seiner Fassaden- und Umgebungsgestaltung als Fremdkörper wahrgenommen werden sollte, ist aber ebenfalls nicht ersichtlich.