Dem Situationsplan vom 16. Juni 2015 (Situationsplan) ist jedoch zu entnehmen, dass auf der gegenüberliegenden Strassenseite westlich der Bauparzelle eine Überbauung mit gleichartigen Doppeleinfamilienhäusern besteht, die zudem vergleichbare Grundrisse wie die geplanten Mehrfamilienhäuser aufweisen. Ferner ist den von der Vorinstanz eingereichten Auszügen aus Google Maps zu entnehmen, dass sich nordöstlich der Bauparzelle entlang der AC.________strasse, ebenfalls am Siedlungsrand und an die Grünzone G angrenzend, eine Überbauung befindet, die aus modernen quadratischen bzw. rechteckigen nicht in einem Landhaus- bzw. Villenstil erbauten Gebäuden besteht,