Es ist zwar unbestritten, dass es sich bei den unmittelbar an das Baugrundstück angrenzenden Gebäuden um individuelle Einfamilienhäuser im Landhaus- bzw. Villenstil handelt. Dem Situationsplan vom 16. Juni 2015 (Situationsplan) ist jedoch zu entnehmen, dass auf der gegenüberliegenden Strassenseite westlich der Bauparzelle eine Überbauung mit gleichartigen Doppeleinfamilienhäusern besteht, die zudem vergleichbare Grundrisse wie die geplanten Mehrfamilienhäuser aufweisen.