g) Das Baugrundstück selbst liegt nicht in einem Ortsbildschutzperimeter und ist auch in keinem Inventar aufgenommen. Es befindet sich aber am Siedlungsrand von Muri bei Bern und grenzt im Norden an die Grünzone G, in welcher sich der Wirkungsbereich eines kommunal geschützten Amphibienlaichgebiets befindet, das (teilweise) auch im Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung aufgenommen ist (AL.________weiher). Dahinter befindet sich zudem ein Naturschutzareal der Stadt Bern. Schliesslich führt durch diesen Grüngürtel ein Fuss- und Veloweg. Ob diese Umstände bereits genügen, damit das genannte Gebiet als besonders schöne Landschaft bzw.