d) Die Beschwerdeführenden 2, 5 und 8-16 bringen dagegen im Wesentlichen vor, das Bauvorhaben entspreche gerade nicht der bestehenden Umgebung. Neben dem Naherholungsgebiet im Norden sei diese nämlich durch individuelle, symmetrisch zur Strasse angeordnete Einfamilienhäuser mit unterschiedlichen Volumen im Landhaus- und Villenstil geprägt. Das Bauvorhaben bestehe aber aus zwölf modernen, im Volumen gleichartigen kubusförmigen Mehrfamilienhäusern mit Flachdächern und Klinkerfassaden, die mit Beton- und Glaselementen versetzt seien. Zudem seien die neugeplanten Gebäude völlig frei und ohne Bezug zur Umgebung auf der Bauparzelle angeordnet.