parallel oder rechtwinklig zur Strasse bzw. zur Hangrichtung zu stellen, wobei bestehende Baufluchten und eine quartierübliche Ausrichtung zu respektieren sind. c) Zusammengefasst kam die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid zum Schluss, der Grundsatz der offenen Bauweise werde mit dem beabsichtigten Bauvorhaben nicht verletzt. Zudem entsprächen die einzelnen Baukörper, wenn auch in modernem Stil, der vorhandenen Siedlungsstruktur und auch die Ausrichtung der Gebäude erfolge in Anlehnung an die Geometrie der angrenzenden Bauten.