Dies gilt umso mehr, als dass der betreffende Abschnitt gemäss Umgebungsplan am südlichen Ende mit einem Poller versehen werden soll, womit die (irrtümliche) Einfahrt eines Autos vom Quartierplatz aus zumindest erheblich erschwert wird. Im Übrigen gilt zu beachten, dass der bestehende Fuss- und Veloweg teilweise nur halb so breit ist wie der Westast, mithin die Verlegung sogar eine Verbesserung für das Nebeneinander von Fussgänger- und Veloverkehr mit sich bringt. Zu diesem Schluss gelangt denn auch das TBA OIK II, welches neben den von der Strassenbaupolizei der Gemeinde Muri bei Bern geforderten Auflagen lediglich noch eine genügende Beleuchtung fordert.