Angesichts der genannten Auflagen der Strassenbaupolizei der Gemeinde Muri bei Bern ist schliesslich nicht ersichtlich, inwiefern die Sicherheit auf dem Westast für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende nicht gewährleistet sein sollte. Dies gilt umso mehr, als dass der betreffende Abschnitt gemäss Umgebungsplan am südlichen Ende mit einem Poller versehen werden soll, womit die (irrtümliche) Einfahrt eines Autos vom Quartierplatz aus zumindest erheblich erschwert wird.