e) Die vom TBA OIK II vorgeschlagene Erstellung einer Trottoirzunge im Bereich des Strassenanschlusses «AF.________» ist grundsätzlich zwar ebenfalls nachvollziehbar und überzeugend; insbesondere könnte damit die Fussgängerverbindung zur Busendstation AC.________ attraktiver an das gegenüberliegende Trottoir angebunden werden.