Das TBA OIK II kommt in seinem Fachbericht vom 23. Januar 2018 zum Schluss, die geplante Verlegung des Fuss- und Veloweges sei unproblematisch. Das TBA OIK II empfiehlt jedoch den Anschlussbereich vom AE.________weg zum Baugrundstück inklusive der Strassenquerung AE.________weg für Fussgängerinnen und Fussgänger, zusammen mit der Einstellhallenzufahrt, der Anordnung der Besucherparkplätze und der Quartierplatzgestaltung im Ausführungsprojekt zu verfeinern; wichtigster Aspekt dabei seien gute Sichtbezüge und eine klärende Gestaltung in Bezug auf die vielseitigen Nutzungen. So sei vom «AF.