auf Erholungsrouten des regionalen Velonetzes würden zudem höhere Ansprüche an die Netzqualität, insbesondere die Sicherheit, gelten. Im Übrigen ist umstritten, ob es sich bei der fraglichen Verbindung um einen öffentlichen oder privaten Weg handelt. c) Das TBA OIK II kommt in seinem Fachbericht vom 23. Januar 2018 zum Schluss, die geplante Verlegung des Fuss- und Veloweges sei unproblematisch.