b) Die Beschwerdeführenden 1, 3, 6 und 7 sowie 8-16 rügen, mit der neuen Wegführung sei die Verkehrssicherheit auf dem Fuss- und Veloweg nicht mehr gewährleistet. Insbesondere der Einstellhallenverkehr, den die Velofahrenden neuerdings kreuzen müssten, stelle ein Risiko dar. Zudem gäbe es für die Fussgänger, welche bei der Einbiegung vom «AF.________» in den AE.________weg die Strasse überqueren möchten, keinen Warteraum. Die Beschwerdeführenden 6 und 7 machen schliesslich geltend, die Führung mitten durch die Überbauung widerspreche dem Leitbild Verkehrsentwicklung 2016 der Gemeinde Muri bei Bern sowie dem Leitbild Regionale Langsamverkehrsplanung der Regionalkonferenz Bern-Mitteland