a) Im Westen der Bauparzelle verläuft ein Teil der AI.________strasse. Dabei handelt es sich um einen Fussgänger- und Veloweg, der den AE.________ und die Busendstation AC.________, die sich auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bern befindet, miteinander verbindet. Gemäss Sachplan Veloverkehr33 handelt es sich beim betreffenden Weg nicht um eine Veloroute mit kantonaler Netzfunktion. Mit der Realisierung des umstrittenen Bauvorhabens soll das Wegstück, das sich auf dem Baugrundstück befindet, verlegt werden. Es ist geplant, den Weg neu vom AE.________weg via den «AF.