_») sowie der Empfehlung, den fraglichen Strassenanschluss mit einer so genannten «Tulpen»- Markierung zu versehen, um so den Rechtsvortritt zu verdeutlichen. Das TBA OIK II spricht dabei jedoch bloss von einem «gewissen Optimierungspotential» und erachtet die geplante Erschliessung auch ohne die von ihr geforderten bzw. empfohlenen Massnahmen als möglich. Hinzu kommt, dass die Strassenbaupolizei der Gemeinde Muri bei Bern in ihrem Amtsbericht vom 5. Mai 2017 bereits festgehalten hat, dass die Gemeinde nach Vorliegen einer Baubewilligung die Nachbarn auffordern wird, ihre Hecken, soweit dann überhaupt noch notwendig, zurückzuschneiden.