So ist der Umstand, dass sich zwei Lastwagen im Einzelfall allenfalls nicht kreuzen können nicht ausschlaggebend; entscheidend ist vielmehr, dass die betreffenden Strassen für einzelne Lastwagen breit genug sind und genügend Ausweichstellen bestehen, um einem entgegenkommenden Fahrzeug den Vortritt gewähren zu können. Hinzu kommt, dass die Strassenbaupolizei der Gemeinde Muri bei Bern in ihrem Amtsbericht vom 5. Mai 2017, der Bestandteil des vorliegend angefochtenen Entscheids ist (siehe dort im Dispositiv Ziffer 2.7 [recte: 3.7]), festgehalten hat, dass mindestens 30 Tage vor Baubeginn der Gemeinde ein Verkehrskonzept für die