g) Es wird zu Recht nicht bestritten, dass die geplanten Bauten und Anlagen für die Feuerwehr und die Sanität gut erreichbar sind. Sämtliche Strassen, die Teil der geplanten Erschliessung sind, weisen zudem Fahrbahnbreiten von mindestens 5.5 Metern auf. Problematische Steigungen sind ebenfalls nicht ersichtlich und werden von den Beschwerdeführenden auch nicht geltend gemacht. Da für die geplante Erschliessung sodann keine wesentlichen Veränderungen der bestehenden Anlagen nötig sind (lediglich der «AF.________» soll mit einem zwei Meter breiten Trottoir ergänzt werden), erübrigt es sich in diesem Zusammenhang näher auf die Landschaft und das Ortsbild einzugehen.