Zugang zu ihren beiden Parzellen, der über den nordöstlichen Zipfel des Baugrundstücks führt. Hierfür ist sie jedoch auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen.26 26 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 2 N. 4a. RA Nr. 110/2017/108 16 Soweit gewisse Beschwerdeführende die neu geplante Führung des Fuss- und Veloweges (AI.________strasse) über die Bauparzelle bzw. den «AF.________» bemängeln bzw. die angeblich damit einhergehende Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit rügen, ist schliesslich auf die nachfolgende Erwägung (E. 7) zu verweisen.