b) Die Rüge der Beschwerdeführenden 8-16 richtet sich gegen die Baukommission als gesamte Behörde. Die Rüge der Befangenheit kann allerdings nur gegen einzelne Mitglieder einer Behörde vorgebracht werden, nicht aber gegen eine Behörde als solche. Denn Ausstands- und Ablehnungsvorschriften gelten für Personen als Träger einer 7 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 72 N. 6 ff. mit Hinweisen. 8 Vgl. den Bericht des Preisgerichts vom 13. September 2012, S. 7 f. (Vorakten 1/2, pag. 196/197). RA Nr. 110/2017/108 7