Die Entscheidfindung durch das Preisgericht wurde zudem durch ein achtköpfiges Expertengremium unterstützt. In den Wettbewerb wurde schliesslich auch eine Begleitgruppe einbezogen, die sich aus der direkten Nachbarschaft sowie dem Quartierverein «Y.________» zusammensetzte.8 Die Beschwerdeführenden 8-16 machen in ihrer Beschwerde vom 20. September 2017 nun geltend, die Gemeinde habe den betreffenden Wettbewerb verfolgt und sei in den gesamten Prozess, insbesondere bei der Bildung der Begleitgruppe, stark miteingebunden gewesen. Dadurch entstehe der Anschein, die Baubaubewilligungsbehörde sei befangen.