3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,2 vereinigte sämtliche Beschwerdeverfahren unter RA Nr. 110/2017/108, führte den Schriftenwechsel durch und edierte die Vorakten. Es holte zudem beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II (TBA OIK II), einen Fachbericht zur Verkehrssicherheit bei der geplanten Überbauung ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Fachbericht des TBA OIK II zu äussern bzw. Schlussbemerkungen einzureichen. Die Beschwerdegegnerin beantragt die Abweisung der Beschwerden, soweit auf diese einzutreten sei. Die Gemeinde beantragt, die Beschwerden seien abzuweisen.