Kanalisation sei unzulässig, das Vorhaben beeinträchtige das Grundwasser und die Anordnung der geplanten Kinderspielplätze sei unzulässig. 1 Zonenplan mit ökologischen und archäologischen Schutzobjekten der Einwohnergemeinde Muri bei Bern vom 8. März 2015 (Zonenplan). RA Nr. 110/2017/108 4