Die Beschwerdeführer 1, 3 und 4 beantragen mittels entsprechender Eventualbegehren zudem sinngemäss eine Projektänderung betreffend die strassenmässige Erschliessung. Ebenfalls im Sinne eines Eventualbegehrens beantragt der Beschwerdeführer 3 darüber hinaus sinngemäss eine Projektänderung betreffend die Ableitung des Meteorwassers. Die Beschwerdeführerin 5, die Beschwerdeführenden 6 und 7 sowie die Beschwerdeführenden 8-16 beantragen schliesslich, ebenfalls eventualiter, die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur Neubeurteilung.