Das Baureglement der Gemeinde Langnau im Emmental verlangt, dass neue Gebäude in der Zone für öffentliche Nutzung E.________ mit den bestehenden Bauten ein verträgliches Ensemble mit guter Gesamtwirkung ergeben (vgl. Art. 3 Abs. 2 Ziff. 6 GBR8). Diese Bestimmung geht weiter als Art. 9 Abs. 1 BauG; ihr kommt daher selbständige Bedeutung zu.