a) Der Beschwerdeführer bringt vor, mit der erteilten Bewilligung sollten Fehler der Bauherrschaft und der Baubewilligungsbehörde vertuscht werden. Insbesondere habe die Gemeinde ihre Aufsichtspflicht verletzt, indem sie nach Kenntnis der Abweichung von der Baubewilligung nicht sofort den Baustopp verfügt habe. Nachdem er im Namen der Interessengemeinschaft F.________weg Einsprache erhoben habe, sei lange nichts geschehen, bevor der enttäuschende Entscheid ergangen sei. Ein Vertreter des Beschwerdegegners habe ihm zudem gesagt, wenn den Nachbarn die Mauer nicht gefalle, so würde sie zurückgebaut.