2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 9. September 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 23. August 2017 und den Rückbau der aus Beton erstellten Absturzsicherung. 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, gab dem Beschwerdegegner sowie der Gemeinde Gelegenheit, sich zur Beschwerde zu äussern und holte bei der Gemeinde die Vorakten ein. Zudem bat es die Gemeinde, vom Bauvorhaben verschiedene Fotos zu machen und dem Rechtsamt einzureichen. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zu den eingereichten Fotos zu äussern.